Der Garten: Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum
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Der Kampf um den Garten - Was Sondernutzungsrecht und Gemeinschaftseigentum klären
Die alleinige oder gemeinsame Gartennutzung sollte beim Kauf eines Objektes von vorneherein geklärt werden – damit es später keinen nervenzehrenden Streit gibt.
Ob in Frankfurt am Main oder anderswo in Deutschland: Beim Kauf eines Eigenheims mit anliegender Gartenfläche ist die Nutzung der Fläche grundsätzlich dem Eigentümer vorbehalten. Ihm allein obliegt die Entscheidung, wer Zutritt zu seinem Garten hat - und wer nicht.
Die Bepflanzung der Fläche oder auch mögliche Bauvorhaben unterliegen - auch in Frankfurt - den jeweiligen kommunalen Regelungen. Oftmals ist dabei die Einwilligung benachbarter Eigenheimbesitzer erforderlich. Bei einem Einfamilienhaus mit umliegendem Garten ist auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung davon auszugehen, dass der Garten mit gekauft (oder auch gemietet) wurde.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte klären, welche weiteren Nutzungsrechte damit verbunden sind. Manches gehört Ihnen als Besitzer oder Besitzerin ganz, manches nur zum Teil.